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Art. 43b · Höhenanweisung

BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 30

* 1 Wo der Generelle Gestaltungsplan oder der Arealplan maximale Höhenmasse definiert (als Gesamthöhe oder Kote in m ü. M.), dürfen diese nicht überschritten werden. Ausnahmen können für technisch bedingte Dachaufbauten gewährt werden, welche auf ein Minimum zu beschränken sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.