Art. 43a · Baubereiche
BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 29
* 1 Der Generelle Gestaltungsplan oder der Arealplan kann Baubereiche festlegen. 2 Im Baubereich Bestand gilt das Hofstattrecht. Geringfügige Abweichungen gemäss Generellem Gestaltungsplan oder gemäss Baugesetz sind zulässig. 3 Im Baubereich Neubau ist die Erstellung von neuen Gebäuden mit oder ohne anrechenbarer Geschossfläche zulässig. 4 Bauvorhaben sind vor Ausarbeitung des Bauprojekts bei der Baubehörde anzumelden. Diese zieht die Bauberatung bei. In Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft werden die Gemeinde Arosa: Baugesetz 29 projektbezogenen Rahmenbedingungen definiert. Insbesondere sind Fassadengestaltung, Materialisierung, Gestaltung des Aussenraums und Farbgebung festzulegen. 5 Die positive Beurteilung durch die Bauberatung bildet eine Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.