← BZO Arosa · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Freihaltebereiche, Platzbereiche

BZO Baugesetz der Gemeinde Arosa · S. 30

1 Als Freihaltebereich oder Platzbereich bezeichnet der Generelle Gestaltungsplan Aussenräume wie Gärten, Sichtachsen, Freiräume und Platzsituationen, die für das Ortsbild von besonderer Bedeutung sind. 2 Im Freihaltebereich dürfen Kleinbauten (Kleintierställe, Gartenhäuschen etc.) erstellt werden, welche der Pflege- und Nutzung dieser Freihalteflächen dienen. Ungedeckte Parkplätze und unterirdische Parkierungsanlagen können bewilligt werden, sofern sie gut gestaltet sind und ein positives Gutachten der Gestaltungsberatung vorliegt; oberirdische Garagen, Carports und dergleichen sind nicht gestattet. 3 In den im Generellen Gestaltungsplan ausgeschiedenen Platzbereichen ist die bestehende Platzsituation aufzuwerten oder zu erhalten. Bauvorhaben an umliegenden Bauten dürfen die Platzsituation nicht beeinträchtigen. Bauvorhaben im Umfeld von Platzsituationen sind in der Regel durch die Gestaltungsberatung zu beurteilen und zu begleiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.