← BZO Klosters · Inhaltsverzeichnis
Art. 82 · Mobile Weidezäune sind - sobald die Weiden nicht mehr bestossen werden - zu …
BZO Baugesetz der Gemeinde Klosters · S. 34
1 Mobile Weidezäune sind - sobald die Weiden nicht mehr bestossen werden - zu entfernen. Zäune aus Stacheldraht oder anderen gefährlichen Materialien sind auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten. Terrainveränderungen, Böschungen, Stütz- und Futtermauern
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.