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Art. 97 · Ausnützungsziffer (AZ)
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 34
Ausnützungsziffer (AZ) a) Grundsatz
1Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Bruttogeschossfläche (BGF) der Gebäude und der anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie wird wie folgt berechnet Anrechenbare Bruttogeschossfläche (BGF) Ausnützungsziffer (AZ) = ----------------------------------------------------- Anrechenbare Grundstücksfläche
2Die maximale Ausnützungsziffer darf nicht überschritten werden.
3Bereits angerechnete Grundstücksflächen können nur einmal berücksichtigt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.