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Art. 7 · Bauamt
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 2
1Dem Bauamt obliegt die Bauaufsicht und die Baukontrolle, und es stellt das Sekretariat der Baukommission.
2Das Bauamt prüft zuhanden der Baukommission die Baugesuche, die Quartiererschliessungs- und -gestaltungspläne sowie die Landumlegungspläne und unterbreitet einen schriftlichen Antrag.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.