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Art. 174 · Aufhebung
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 50
bisherigen Rechts Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden sämtliche ihm widersprechenden früheren Vorschriften der Gemeinde, insbesondere das Baugesetz vom 4. Dezember 1977 mit dem dazugehörenden Zonenplan und den verschiedenen Revisionen aufgehoben; vorbehalten bleiben die Übergangsbestimmungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.