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Art. 175 · Ausführungsbestimmungen

BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 50

Ausführungsbestimmungen Der Kleine Landrat kann Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz, beispielsweise einen Gebührentarif gemäss Art. 157 BauG, erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.