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Art. 5 · Baukommission

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 7

1 Die Baukommission besteht aus 5 Mitgliedern.

1Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 746 vom 20. September 2022 Seite 7/73 2 Der Chef oder ein technischer Berater des Bauamtes nimmt von Amtes wegen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Baukommission teil. 3 Die Baukommission konstituiert sich selbst. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. 4 Die Baukommission amtet als beratendes Organ der Baubehörde in allen Angelegenheiten, in welchen diese einen Entscheid auf Grund eines Baugesuches zu fällen hat. Die Baukommission prüft die Baugesuche auf ihre Recht- und Zweckmässigkeit und stellt der Baubehörde Antrag. 5 Die Baukommission kann bei Bedarf sachkundige Beraterinnen und Berater beiziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.