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Art. 61 · Die Parkzone ist für öffentliche Parkanlagen bestimmt

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 31

1 Die Parkzone ist für öffentliche Parkanlagen bestimmt.

2 Es dürfen nur dem Park dienende Bauten und Anlagen wie Pavillons, Brunnenanlagen, Spazierwege, Kinderspielplätze und dergleichen im Rahmen eines Gestaltungskonzeptes bewilligt werden.

Gärtnereizone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.