Art. 60 · Die Grünzonen dienen der Freihaltung der Umgebung der historischen Dorfteile …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 30
1 Die Grünzonen dienen der Freihaltung der Umgebung der historischen Dorfteile sowie der Gliederung des Siedlungsgebietes. Baugesetz Scuol 30
2 In den als Zonen der Grundnutzung ausgeschiedenen Grünzonen dürfen keine oberirdischen Bauten und Anlagen erstellt werden mit Ausnahme von eingeschossigen Kleinbauten mit einer Grundfläche von max. 10 m2, die im Zusammenhang mit der Grundnutzung stehen, wie Geräteschöpfe oder Gewächshäuser. Unterirdische Bauten, die vollständig unter dem gewachsenen Boden errichtet werden, können bewilligt werden, wenn keine Beeinträchtigung der Umgebung zu erwarten ist. Zulässig sind ferner Wege mit Kiesbelag. Parkplätze sind dagegen nicht zulässig.
3 In den als Zonen überlagerter Nutzung ausgeschiedenen Grünzonen sind weder ober- noch unterirdische Bauten und Anlagen gestattet. Parkzone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.