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Art. 61a · Die Gärtnereizone ist für klassische Gärtnereibetriebe mit vorwiegend …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 31

1 Die Gärtnereizone ist für klassische Gärtnereibetriebe mit vorwiegend bodenabhängiger Produktion bestimmt.

2 Es dürfen nur betriebsnotwendige, eingeschossige Gewächshäuser und Lagergebäude in Leichtbauweise erstellt werden. Andere Bauten, insbesondere Wohnbauten, Verkaufsläden u. dgl. sind ausgeschlossen.

3 Zulässige Hochbauten dürfen nur innerhalb des im Generellen Gestaltungsplan bezeichneten Bereichs für Hochbauten erstellt werden.

4 Die im Generellen Gestaltungsplan bezeichneten Abbruchobjekte sind spätestens bei der Bewilligung von Neubauten zu beseitigen.

5 Alle Bauten und Anlagen haben sich im Rahmen einer Gesamtkonzeption gut in das Orts- und Landschaftsbild zu integrieren. Sie unterliegen der obligatorischen Bauberatung.

6 Bauten und Anlagen dürfen nur gegen Revers bewilligt werden, wonach diese ersatzlos zu beseitigen sind wenn der Gärtnereibetrieb eingestellt wird. 3.1.3. Zonenordnung Zonenschema

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.