← BZO Scuol · Inhaltsverzeichnis

Art. 54 · Die Gewerbezone ist für Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe sowie …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 27

1 Die Gewerbezone ist für Gewerbe-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe sowie für Gastgewerbebetriebe und Fachmärkte bestimmt.

2 Pro Betrieb ist nur eine Wohnung für den Betriebsinhaber oder Personal gestattet, dessen ständige Anwesenheit im Betrieb unerlässlich ist.

Gewerbezone Sot Ruinas

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.