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Art. 53 · Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke bestimmt. Gastgewerbebetriebe, …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 26

1 Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke bestimmt. Gastgewerbebetriebe, Detailhandelsgeschäfte, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Kleintierställe sind zulässig, sofern sie ihrem Wesen nach in Wohnquartiere passen und das ruhige und gesunde Wohnen in keiner Weise beeinträchtigen. Baugesetz Scuol 26 2 In den Wohnzone Suotchà und Buorcha gelten gemäss Zonenschema (Art. 62) erhöhte Hauptwohnungsanteile von 60 %. In der Wohnzone Buorcha sind im Rahmen der festgelegten Quartierplanung geeignete Parzellen für die Erstellung von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern oder kleinen Mehrfamilienhäusern mit ausschliesslich Hauptwohnungen zu schaffen.

3 In der Wohnzone 2 Spinatscha gilt gemäss Zonenschema (Art. 62) ein Hauptwohnungsanteil von 100%. Wohnbauten sind als Eigenheime zu erstellen und als Hauptwohnungen im Sinne des Baugesetzes zu nutzen. Die Erstellung und Vermietung von Einliegerwohnungen an nicht ortsansässige Personen ist zulässig, doch dürfen die hierfür bestimmten Räume pro Gebäude eine anrechenbare Geschossfläche (GF) von 90 m2 nicht überschreiten. Die Einliegerwohnungen dürfen ausserdem nicht längerfristig (mehr als vier Wochen pro Jahr ohne Unterbruch) an nicht ortsansässige Personen vermietet werden.

Gewerbezone

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.