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Art. 38 · Zone für Fahrende
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 21
1Die Zone für Fahrende umfasst jene Fläche, welche den Fahrenden als Stand- oder Durchgangsplatz für längstens zehn Tage zur Verfügung steht. Die Nutzung erfolgt entsprechend der vom Gemeindevorstand erlassenen Platzordnung. 3.2.4.2 Materialabbau und Materialablagerung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.