← BZO Biel/Bienne · Inhaltsverzeichnis

Art. 7 · Mischzone A

BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 4 · Original-PDF

7 Art. 2 des Gesetzes vom 2.2.1964 über Bau und Unterhalt der Strassen (SBG; BSG 732.11) SGR 721.1 5/11

Art. 16 - Wohnnutzungsanteile

1In den Zonen mit Wohnnutzungsanteilen bleiben bei Neu- und Umbauten die im Nutzungszonenplan bezeichneten Mindestanteile der Bruttogeschossfläche der Obergeschosse dem Wohnen vorbehalten.

2Bei wohnhygienisch beeinträchtigten Verhältnissen (Verkehrslärm, etc.) kann die Baubewilligungsbehörde den Wohnnutzungsanteil angemessen reduzieren oder ganz aufheben.

3Beherbergungsbetriebe (Hotels, Wohnheime, besondere Schlafstätten etc.) werden an den Wohnnutzungsanteil angerechnet.

4Wohnnutzungsanteile dürfen unter angrenzenden Grundstücken übertragen werden.

Art. 17 - Grünflächenziffern

1In den Gebieten mit Grünflächenziffern sind mindestens die im Nutzungszonenplan festgelegten Anteile der Grundstücksfläche mit durchlässigen Bodenoberflächen zu versehen und als motorfahrzeugsfreier Aussenraum zu gestalten. Unterirdische Bauten sind in diesen Flächen nicht zulässig.

2Grünflächenanteile dürfen unter angrenzenden Grundstücken übertragen werden.

III. Vorschriften zum Bauzonenplan

Art. 18 - Bauzonen

1In den im Bauzonenplan bezeichneten Gebieten gelten folgende baupolizeilichen Masse:

Bauzone: Geschosszahl: Gebäudehöhe: kGA 8: gGA 9: 7 ZPP Planungszweck Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze ZPP 4.2 OmegaAreal9 Realisieren einer baulichen Verdichtung mit dem Ziel einer besseren städtebaulichen Eingliederung des Areals und der Freihaltung des Schüssuferbereiches als öffentlicher Grünraum. Mischzone B BGF10 62'000 m2 5 Bei Durchführung eines Verfahrens, welches die architektonische und städtebauliche Qualität der Bauten und Gestaltungs-elemente gewährleistet (SIAWettbewerb, Studienauftrag, usw.) ist eine Erhöhung der Geschosszahl in Verbindung mit den bestehenden Bauten zulässig, d.h. GH: 25.0 m.  Die Neubebauung ist auf den Nord- und Zentralteil des Sektors zu konzentrieren. Der an die Schüss angrenzende Bereich soll vorwiegend als Grünraum genutzt werden.  Realisieren einer der zentralen Lage entsprechend dichten Überbauungsform.  Realisieren eines öffentlichen Fussweges zwischen Wasserstrasse und Brücke Gottstattstrasse. Die Linienführung ist soweit dies die baulichen Verhältnisse zulassen, an das Schüssufer zu legen. Bei der Gestaltung dieses Gebietes ist der Schutz vor Naturgefahren zu berücksichtigen.  Der Zugang zum Gewässer für den Gewässerunterhalt und den Wasserbau soll gewährleistet werden.  Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten. sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten.

9Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 23.10.2008 und Gemeindeabstimmung vom 28.-30.11.2008, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 26.01.2009.

10BGF: Bruttogeschossfläche Grundsätze Zonen mit Planungspflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.