Art. 11 · Grünzone
BZO Baureglement der Stadt Biel · S. 8 · Original-PDF
11 vgl. Art. 20 Abs. 4 dieses Reglements SGR 721.1 9/11
2Bahnhofquartier:
a.Die besonderen Gestaltungsvorschriften für das Bahnhofquartier bezwecken den Erhalt und die Weiterentwicklung des Quartierbildes.
b.Gebäude müssen einheitliche Gebäudehöhen und Geschosszahlen aufweisen. Diese betragen
Bauzone: Geschosszahl: Gebäudehöhe: 11 ZPP Planungs- Art der Nutzung / EPS Mass der Nutzung GZ Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze zweck ZPP 5.1 Bözingen Kernzonen (Fortsetzung) Teilzone 5.1.4: Erhaltung der verbliebenen gründerzeitlich geprägten Ensembles an der Bözingenstrasse. Freihaltung, bzw. Freilegung der rückwärtigen Hofbereiche. Bauliche Entwicklung und Erneuerung entlang des Grillenweges in Form massstabsverträglicher Einzelbauten. Sicherstellung des Fussweges zwischen Bözingenstrasse und Grillenweg. Förderung von Begrünungsmassnahmen in den Hofbereichen und entlang dem Grillenweg. Schaffung von bedürfnisgerechten unterirdischen Parkplätzen in den Hofbereichen. Teilzone 5.1.5: Erhaltung des durch die klassizistischen Kleinbauernhäuser geprägten Siedlungs- und Strassenbildes. Förderung von städtebaulich begründeten Ergänzungsbauten in den Hauptzeilen (z.B. Parzellen Nr. 418, 718). Massstäblich eingegliederte und angepasste Neubauten nördlich der Hintergasse. Erhaltung der Grünzäsuren und Vorgärten gegen die Hintergasse. Beschränken der Neubauten entlang Sägefeldweg auf einzelne Kleinbauten. einzelne Kleinbauten. Grundsätze Zonen mit Planungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.