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Art. 75 · ZPP Nr. 19 "Oberdorf"

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 45 · Original-PDF

1 Die ZPP Nr. 19 bezweckt die Realisierung einer Wohnüberbauung mit Mehrfamilienhäusern. Die Bebauung soll hohe Siedlungsqualität und Wohneinheiten verschiedener Grössen aufweisen. Ein Teil des Areals soll der Nutzung durch öffentliche Familiengärten dienen. Eine allfällige Etappierung der baulichen Entwicklung muss aus der UeO hervorgehen.

2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Wohnzone 3 (W3).

3 Es gelten folgende baupolizeiliche Masse:

–Geschosszahl: max. 4

–Fassadenhöhe: max. 12.00 m

–interne Gebäude-/ Grenzabstände: frei

–Flachdächer sind zugelassen und in der Regel extensiv zu begrünen.

4 Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss LSV.

5 Folgende Gestaltungsgrundsätze sind zu beachten:

–Ein Teil der Arealfläche ist für öffentliche Familiengärten und einen Hochstammobstgarten im Sinne vom Art. 97 sicherzustellen, wobei deren Flächen für die Berechnung der realisierbaren Bruttogeschossfläche angerechnet werden.

–Die Aussenräume sind in halböffentliche und private Bereiche zu unterteilen und möglichst durch standortgerechte Bepflanzung zu gliedern.

–Es sind Aufenthaltsbereiche und Spielplätze für Kinder und Jugendliche zu erstellen.

6 Für die Parkierung von Motorfahrzeugen sind Gemeinschaftsanlagen vorzusehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.