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Art. 19 · Gestaltung
BZO Baureglement Ostermundigen · S. 18 · Original-PDF
1 Oberirdisch angeordnete, nicht überdeckte Abstellplätze für Personenwagen sind
a)mit einer wasserdurchlässigen oder begrünten Befestigung (Schotterrasen, Rasengittersteine o.ä.) zu versehen;
b)mit einer standortgerechten Bepflanzung zu gestalten, aufzulockern und gegenüber der Umgebung abzuschirmen;
c)mit Hochstammbäumen zu gliedern.
2 Vorbehalten bleiben Auflagen des Gewässerschutzes, im speziellen der Gewässerschutzzone S.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.