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Art. 15 · Grünflächen

BZO Baureglement Ostermundigen · S. 16 · Original-PDF

In den Wohn- sowie Wohn- und Gewerbezonen sind bei Bauvorhaben, die mit einer umfassenden Gartenumgestaltung verbunden sind

a)mindestens 70 % der nicht mit Hochbauten überbauten Landfläche zu begrünen, möglichst zusammenhängend anzulegen und wasserdurchlässig zu halten;

b)je volle oder angefangene 500 m2 Parzellenfläche mindestens ein hochstämmiger, standortgerechter Baum zu erhalten oder neu zu pflanzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.