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Art. 4 · QUALITÄT DES BAUENS UND NUTZENS

BZO Baureglement Ittigen · S. 19 · Original-PDF

4 Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit nach den Bestimmungen des Baugesetzes und die Vorschriften zu den Überbauungsordnungen sowie über die Ortsbilderhaltungs- und Strukturerhaltungsgebiete.

S. Art. 75 BauG, Kapitel 3 und Art. 511 ff BR. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 20

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis 4 Zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern im Wirkungsbereich der Zone mit Planungspflicht sind Verhandlungen über die Abgeltung von Infrastrukturleistungen und/oder teilweise Abschöpfung von Planungsvorteilen zu führen. Der Gemeinderat beschliesst die Überbauungsordnung in Kenntnis der Verhandlungsergebnisse. strukturleistungen und/oder teilweise Abschöpfung

von Planungsvorteilen zu führen. Der Gemeindera 4

3Neubauten mit 8 Vollgeschossen und Geschossfläche oberirdisch (GFo) max. 12'500 13'800 m2 BGF (oberirdisch) en und Geschoss- 12'500 13'800 m2 fläche oberirdisch (GFo) BGF (oberirdisch)

Gestaltungsgrundsätze 4

3Aufstockung Metrohochhaus: 4 Vollgeschosse, 3'000 m2 BGF

Richtplan Baufeld M1.

3Aufstockung Metrohochhaus: 4 Vollgeschosse, 3'000 m2 BGF

3Neubau östlich davon: 5 Vollgeschosse, 7'000 m2 BGF (oberirdisch)

3Neubau im Ostteil der Zone: 4 Vollgeschosse, 6'000 m2 BGF (oberirdisch)

3Unterführung: 1'000 m2 BGF

Richtplan: Baufeld 01.

3Neubau im Ostteil der Zone: 4 Vollgeschosse, 6'000 m2 BGF (oberirdisch)

Richtplan Baufeld 02.

3Unterführung: 1'000 m2 BGF

Richtplan: Baufeld W4. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 33

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Gestaltungsgrundsätze Gestaltungsgrundsätze

3Städtebauliche Gesamtlösung zur Aufwertung des Bahnhofgebiets unter Berücksichtigung der benachbarten Überbauungen

3Städtebauliche Akzentuierung des ESP durch Aufstockung des Metrohochhauses

3Städtebauliche Aufwertung der Bahnhofplätze Mitte und Ost

3Umgestaltung und Verbesserung der Perronzugänge und des Zugangs zum Metrohochhaus

Siehe auch Richtplan, Koordinationsblatt Nr. S 01 Städtebau.

Erschliessung 4

3Grenzabstand GA gegenüber Zonengrenze min. 5.0 m

3Gebäudehöhe GH gegenüber Zonengrenze max. 11.0 m

3Ausnützungsziffer AZ 0.8

3Grenzabstand GA gegenüber Zonengrenze min. 5.0 m

3Gebäudehöhe GH gegenüber Zonengrenze max 11.0 m

3Ausnützungsziffer AZ 0.8

S. Anhang A141 ff BR; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei.

S. Anhang A132 BR.

S. Anhang A151 ff. BR bzw. Art. 93 BauV.

Gestaltungsgrundsätze

3Gebäude dürfen nur erstellt werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Baukunde an den Schutz vor Erschütterungen und Körperschall entsprechen

3Berücksichtigung der benachbarten Ortsbilderhaltungs- bzw. Uferschutzgebiete

3Einbezug bzw. Ersatz bestehender naturnaher Elemente

3Gestaltung eines «sorgfältigen» Übergangs vom Uferbereich zur Überbauung

O III Worblaufen-Süd Art. 511 BR; UeO Nr. 320.12.

O III Worblaufen-Süd Art. 511 BR; UeO Nr. 320.12.

S. Art. 53 BR und Zonenplan 2 sowie Art. 54 BR Ersatzmassnahmen.

Erschliessung 4

3Überbauungsziffer UeZ (ÜZ): max. 60 %

S. Art. 30 BMBV.

3Grünflächenziffer GFZ (GZ): min. 20 % 10 %

S. Art. 31 BMBV.

3Gebäudehöhe: Höhenkote Oberkante offene oder geschlossene Brüstung max. Höhen: " Höhenkote des höchsten Punkts der DachkonÜberbauungsziffer UeZ Grünflächenziffer GFZ UeZ (ÜZ)

GFZ (GZ)

Gebäudehöhe: Höhenkote Oberkante offene oder

geschlossene Brüstung max. Höhen: " Höhenkote des höchsten Punkts der Dachkonstruktion max. 562.40 m ü.M., für technisch un

Entspricht der Fassadenhöhe des Haupttraktes der bestehenden Fernbetriebszentrale; s. auch Anhang A132.5 BR.

Gemäss Art. 14 BMBV.

Die Referenzkote «tiefster Punkt» bezieht sich nur auf die Höhen nach Kapitel 1.5 BMBV. Sie ist nicht massgebend für die Geschossigkeit, Unterniveaubauten und dgl. struktion max. 562.40 m ü.M., für technisch und betrieblich bedingte Nutzungen als Aufstockung der bestehenden Betriebszentrale max. 565.50 m ü.M. " tiefster Punkt max. 540.00 m.ü.M.

3Attikageschosse sind nicht zugelassen Die Referenzkote «tiefster Punkt» bezieht sich nur auf die Höhen nach Kapitel 1.5 BMBV. Sie ist nicht massgebend für die Geschossigkeit, Unterniveaubauten und dgl.

3Grenzabstände (A):

Die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei.

" gegenüber dem Wald: S. Überbauungsordnung Nr. 390

" gegenüber der Arbeitszone: min. 13.00 m

3Bauabstand gegenüber der Autobahn: min.13.0 m

Geändert am 28.03.2011.

Gestaltungsgrundsätze 4

3Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) max. 16.0 16.5 m; für einen an das bestehende Gebäude Nr. 259 angebauten Baukörper max. 19.0 19.5 m; für Bauten am Hangfuss: max. 10.0 10.5 m. Attikageschosse, welche die Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) überragen, sind nicht gestattet.

S. Anhang A132 BR.

3Abstände

" gegenüber der Worble: min. 6.0 m (ab oberer Böschungskante) " gegenüber dem Wald: min. 15.0 m Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 38

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Gestaltungsgrundsätze 4

3Grenzabstand (A) gegenüber Zonengrenzen

min. 5.0 m

S. Anhang A141 ff BR; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 39

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

3Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) gegenüber Zonengrenze max. 12.0 12.5 m

3AZ 0.75 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) max. 0.83 Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) gegenüber Zonengrenze max. 12.0 12.5 AZ 0.75 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) max. 0.83

S. Anhang A132 BR.

Gestaltungsgrundsätze 4

3Teilgebiet entlang der Grauholzstrasse: Sockelund 2 Vollgeschosse, 2'000 m2 BGF (oberirdisch) 2'200 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

Richtplan: Teilgebiet 3.1. und 2 Vollgeschosse, 2'000 m2 BGF (oberirdisch)

2'200 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

3Teilgebiet NW Knoten Worblentalstr./Grauholzstr.: Sockel- und 4 Vollgeschosse, 2'000 m2 BGF (oberirdisch) 2'200 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

Richtplan: Teilgebiet 4.1. Sockel- und 4 Vollgeschosse, 2'000 m2 BGF

(oberirdisch) 2'200 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

3Teilgebiet entlang Schulweg: 2 Vollgeschosse, 500 m2 BGF (oberirdisch) 550 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

Richtplan: Teilgebiet 3.3. 500 m2 BGF (oberirdisch) 550 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

3Teilgebiet NO Knoten Worblentalstr./Grauholzstr.:

2Sockel- und 12 Vollgeschosse, 59650 m2 BGF (oberirdisch) 69220 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

Richtplan: Teilgebiet 4.2.

2Sockel- und 12 Vollgeschosse, 59650 m2 BGF

(oberirdisch) 69220 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

3Teilgebiet entlang Worblentalstrasse: 4 Vollgeschosse und 1 Attikageschoss, 2'500 m2 BGF (oberirdisch) 2'750 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

Richtplan: Teilgebiet 4.3. schosse und 1 Attikageschoss, 2'500 m2 BGF

(oberirdisch) 2'750 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

3Teilgebiet SW Knoten Worblentalstr./Grauholzstr.:

4Vollgeschosse, 3'500 m2 BGF (oberirdisch) 3'850 m2 Geschossflächen oberirdisch (GFo)

Richtplan: Teilgebiet 10.1.

Gestaltungsgrundsätze 4

3Grenzabstand G(A)gegenüber Zonengrenzen min. 5.0 m

S. Anhang A141 ff BR; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei. Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) max. 14.0 14.5 m

S. Anhang A132 BR.

3Vollgeschosse VG max. 4; Attikageschosse, welche die Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) überragen, sind nicht gestattet.

3AZ 1.00 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) max. 1.10 (Fh tr) überragen, sind nicht gestattet. AZ 1.00 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) max. 1.10 4

3Grenzabstand G(A) gegenüber Zonengrenzen min. 5.0 m

S. Anhang A141 ff BR; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei. Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) max. 14.0 14.5 m

S. Anhang A132 BR.

3Vollgeschosse VG max. 4; Attikageschosse, welche die Gebäudehöhe Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) überragen, sind nicht gestattet.

3AZ 1.00 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) max. 1.10 (Fh tr) überragen, sind nicht gestattet. AZ 1.00 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) max. 1.10

Gestaltungsgrundsätze 4

3Grenzabstand G(A)gegenüber Zonengrenzen min. 5.0 m

S. Anhang A141 ff BR; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei.

S. Anhang A132 BR.

3Vollgeschosse VG max. 3; kein Attika

3Ausnützungsziffer AZ 0.70 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) max. 0.77

Gestaltungsgrundsätze 4

3Grenzabstände (A) gegenüber angrenzenden Wohnzonen W: min. 6.5m

Gegenüber dem Obereyfeldweg gilt ein Strassenabstand von 5.0 m; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 47

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

3Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) gegenüber der Zonengrenze: " für Bauten am Obereyfeldweg: max. 11.0

S. Anhang A132 BR. 11.5 m " für übrige Bauten: max. 13.0 13.5 m

3Vollgeschosse VG: " für Bauten am Obereyfeldweg: max. 3 + Attika " für übrige Bauten: max. 4 + Attika

3Gebäudelänge GL: " für Bauten am Obereyfeldweg: max. 50 m " für übrige Bauten: frei

3Bruttogeschossfläche BGF Geschossflächen oberirdisch (GFo): " min. 15'500 m2 (AZ 0.42) " max. 28'500 31'400 m2 (AZ 0.77)

Gestaltungsgrundsätze 4

3Grenzabstände (GA): " gegenüber angrenzenden Zonen W2 und MA3:

S. Anhang A141 ff BR; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei. min. 9.0 m

" gegenüber angrenzender ZöN: 5.0 m

3Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) gegenüber der Zonengrenze: Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) gegenüber der Zonengrenze:

S. Anhang A132 BR.

" gegenüber angrenzenden Zonen im nördlichen Bereich: max. 7.0 7.5 m " in den übrigen Bereichen: max. 10.0 10.5 m

3Vollgeschoss VG:

" im nördlichen Bereich: max. 2 (kein Dachausbau)

" in den übrigen Bereichen: max. 3 (kein Dachausbau)

3Gebäudelänge GL:

" im nördlichen Bereich: max. 25.0 m " in den übrigen Bereichen: max. 55.0 m

3Bruttogeschossfläche BGF Geschossflächen oberirdisch (GFo): " min. 2'900 m2 (AZ ca. 0.40) " max. 4'600 5'100 m2 (AZ ca. 0.65) 4'600 5'100 m2 (AZ ca. 0.65)

Gestaltungsgrundsätze 4

3Grenzabstände (GA) gegenüber angrenzenden Zonen: kGA/gGA 5.0 m bzw. 10.0 m

3Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) gegenüber der Zonengrenze: max. 8.5 9.0 m Grenzabstände Zonen: kGA/gG (GA) G

Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) 4

3Grenzabstand (GA) gegenüber Zonengrenze: min 4/5 Gebäudehöhe der Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr), jedoch min. 5.0 m Grenzabstand (GA) gegenüber Zonengrenze: min 4/5 Gebäudehöhe der Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr), jedoch min. 5.0 m Gebäudehöhe GH: Höhenkote Oberkante Dachkranz oder Oberkante offene oder geschlossene Brüstung Höhen: (Fh tr) Gebäudehöhe GH: Höhenkote Oberkante Dach-

kranz oder Oberkante offene oder geschlossene

Brüstung Höhen: " Höhenkote des höchsten Punkts der Dachkonstruktion " tiefster Punkt max. 581.00 m.ü.M.

S. Anhang A141 ff BR; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Gebäudelänge sind frei.

Gemäss Art. 14 BMBV.

Die Referenzkote «tiefster Punkt» bezieht sich nur auf die Höhen nach Kapitel 1.5 BMBV. Sie ist nicht massgebend für die Geschossigkeit, Unterniveaubauten und dgl.

3Vollgeschosse VG: max. 3 + Attika

S. Anhang A134 BR r UeZ (ÜZ)

GFZ (GZ) :

3Überbauungsziffer UeZ (ÜZ): max. 40 %

S. Art. 30 BMBV.

3Grünflächenziffer GFZ (GZ): min. 50 % 25 %

S. Art. 31 BMBV.

Gestaltungsgrundsätze 4

3Lagerhalle: " Gebäudefläche GBF anrechenbare Gebäude-

3Vorgrube (unterirdisch): max. 180 m3

neu

3Fermenter 1: max. 450 m3

bestehend

3Fermenter 2: max. 850 m3

bestehend

3Nachgärer: " Durchmesser: max. 26 m " Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe (Fh; Zylinder,

neu d.h. ohne Gaskuppel): max. 4.00 m " Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe (Fh) Gaskuppel (über Zylinder): + max. 8.00 m

3Blockheizkraftwerke BHKW und technische Installationen: technisch notwendige Minimalmasse zur Produktion von

erweitert

" BHKW 1: 100 kw " BHKW 2: 200 kw

bestehend neu Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 55

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis

Gestaltungsgrundsätze 4 Auf Flachdachbauten kann ein Attikageschoss erstellt werden; dieses ist auf zwei gegenüberliegenden Längsseiten um je mindestens 2.00 m, oder auf zwei benachbarten Seiten um je mindestens 25 % der Fassadenlänge, mindestens jedoch um 2.50 m zurück zu versetzen; seine baugestalterische Höhe beträgt maximal 3.50 m.

Es sind zwei Messweisen anwendbar: S. dazu Anhang A 137 BR mit Anwendungskriterien und Voraussetzungen.

Messweise baugestalterische Höhe Attikageschoss vgl. Anhang A1 137 (gemessen ab Oberkante Flachdachfläche resp. fertigem Dachterassenboden). 4 In Schutzgebieten, auf und bei Schutzobjekten sind Antennenanlagen nicht zulässig. Der Gemeinderat kann dem Bau einzelner Antennen zustimmen, wenn sie zur Wahrung der Kommunikationsfreiheit unabdingbar sind.

Unter Schutzgebieten und Schutzobjekten sind zu verstehen:

3Grünzone, s. Art. 231 BR

3Landschaftsschonzone, S. Art. 232 BR

3Ortsbilderhaltungsgebiete, s. Art. 511 BR

3Strukturerhaltungsgebiete, s. Art. 512 BR

3Baudenkmäler d.h. schützens- und erhaltenswerte Objekte des Bauinventars, s. Art. 521 BR 4 Bei Neubauten oder neubauähnlichen Vorhaben ist die Lademöglichkeit für Gerätschaften der Elektromobilität mit technisch geeigneten Massnahmen in genügender Anzahl sicherzustellen. Bei Neubauten oder neubauähnlichen Vorhaben ist die Lademöglichkeit für Gerätschaften der Elektromobilität mit technisch geeigneten Massnahmen in genügender Anzahl sicherzustellen. Als geeignet gilt eine Massnahme, wenn die Ladung von Fahrrädern, Autos u.a. in geeigneter Weise und innert nützlicher Frist nach dem Stand der Technik gewährleistet ist. Dies kann z.B. in Form eigener Ladestationen oder genügend Steckdosen der Fall sein. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 70

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis 4 Für Bauten die standortgebunden sind und an denen ein öffentliches Interesse besteht, kann die zuständige Behörde abweichende Abstände festlegen. ZugeVgl. Art. 41c GschV. Vorbehalten sind zudem Massnahmen des Gewässerunterhalts und des Gewässerbaus gemäss Art. 6, 7 und 15 WBG. Vgl. Art. 11 BauG. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 82

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis lassen sind nur Bauten und Anlagen, die standortgebunden sind und die im öffentlichen Interesse liegen. Alle anderen 3 bewilligungspflichtigen und bewilligungsfreien 3 Bauten und Anlagen sowie Terrainver änderungen sind unter Vorbehalt des Bundesrechts untersagt. untersagt. Wo kein Gewässerraum ausgeschieden ist, sind Gesuche für Bauten und Anlagen innerhalb von 15 Metern ab Mittelwasserlinie bzw. bei eingedolten Gewässern innerhalb von 15 Metern ab Mittelachse dem Tiefbauamt vorzulegen. Das Tiefbauamt entscheidet, ob eine Wasserbaupolizeibewilligung nach Art. 48 WBG nötig ist. 4 Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung («gelbes Gefahrengebiet») wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 88

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis Gefahrengebiet mit

erheblicher Gefähr-

dung

Im Gefahrengebiet mit erheblicher Gefährdung («ro-

tes Gefahrengebiet») dürfen keine Bauten und Anla-

gen, die dem Aufenthalt von Mensch oder Tier dienen, neu errichtet oder erweitert werden. Andere Bau-

ten und Anlagen sind nur zugelassen, wenn sie auf eine Lage im Gefahrengebiet angewiesen sind, und zudem Menschen, Tiere sowie erhebliche Sachwerte

nicht gefährdet sind. Umbauten und Zweckänderun-

zudem Menschen, Tiere sowie erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind. Umbauten und Zweckänderungen sind nur gestattet, wenn dadurch das Schadenrisiko vermindert wird. Im Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung («blaue

Gefahrengebiet») sind Bauten nur zugelassen, wenn

mit Massnahmen zur Gefahrenbehebung sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sach

werte nicht gefährdet sind.

Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung («gelbe

Gefahrengebiet») wird der Baugesuchsteller im Bau-

bewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam

gemacht. Für sensible Bauten gelten die Bestimmun

gen von Art. 551 Abs. 2 sinngemäss.

Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung In Gefahrengebieten mit nicht bestimmter Gefahren-

stufe ist diese spätestens im Rahmen des Baubewilli

gungsverfahrens zu bestimmen.

Gefahrengebiet mit nicht bestimmter Gefahrenstufe Gemeinde Ittigen 3 Baureglement BR Seite 89

Kapitel Art./Abs.

Normativer Inhalt

Kommentar/Hinweis 4 Das Attikageschoss kann auf zwei Arten begrenzt werden: es muss 3 entweder auf zwei gegenüber liegenden Längsseiten um je mindestens das zulässige Mass, 3 oder auf zwei benachbarten Seiten um je mindestens den zulässigen Anteil, mindestens jedoch um das zulässige Mass gegenüber den Fassadenlinien des darunter liegenden Vollgeschosses zurückversetzt werden; in diesem Falle sind Treppenhäuser und Liftschächte in das Attikageschoss zu integrieren. >2.00 m <3.50 m >25 % >2.50 m >25 % >2.50 m Gemeinde Ittigen Baureglement BR 3 Anhang Seite 105

Kapitel Art./Abs.

Inhalt

Kommentar/Hinweis 4 Vorspringende Gebäudeteile bleiben unberücksichVorspringende Gebäudeteile bleiben unberücksich-

tigt.

Der grosse Grenzabstand gGA wird auf der besonnten Längsseite des Gebäudes rechtwinklig zur Fassa

de gemessen Der grosse Grenzabstand gA bezeichnet die zulässige kürzeste Entfernung zwischen der projizierten Fassadenlinie auf einer Seite des Gebäudes und der Parzellengrenze. Er wird rechtwinklig zur massgebenden Fassade gemessen . Grosser Grenzabstand gGA

2Ist die besonnte Längsseite nicht eindeutig bestimmbar (keine Seite mehr als 10% länger oder bei OstWest-Orientierung der Längsseite), bestimmt der Baugesuchsteller auf welcher Fassade, die Nordfassade ausgenommen, der grosse Grenzabstand gemessen wird. Der Baugesuchsteller bestimmt, auf welcher Fassade, die Nordfassade ausgenommen, der grosse Grenzabstand gemessen wird.

3Bei gestaffeltem Grundriss des Gebäudes oder nicht paralleler Grundstückgrenze ist die mittlere Abstandslinie (MA) massgebend für den grossen Grenzabstand. Die mittlere Abstandslinie läuft parallel zur Grundstücksgrenze und erzeugt gleich viel vorragend wie zurückversetzte Flächenanteile. Bei gestaffeltem Grundriss des Gebäudes oder nicht

paralleler Grundstückgrenze ist die mittlere Abstands

linie (MA) massgebend für den grossen Grenzab-

stand. Die mittlere Abstandslinie läuft parallel zur

Grundstücksgrenze und erzeugt gleich viel vorragend

wie zurückversetzte Flächenanteile. Gemeinde Ittigen Baureglement BR 3 Anhang Seite 109

Kapitel Art./Abs.

Inhalt

Kommentar/Hinweis

4Vorspringende Gebäudeteile bleiben unberücksichtigt. Vorspringende Gebäudeteile bleiben unberücksich-

tigt.

Der Gebäudeabstand ist die kürzeste Entfernung zwi-

schen zwei Gebäuden Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude 4

3Gesamthöhe Sektor 1 max. 30.0 m, für ein Hochhaus im Sektor 2 max. 55.0 m In einem Geschäftsgebiet umfasst «Verkauf» auch Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche Geschossfläche von mehr als 19000 m2 nach Art. 20 Abs. 3 BauG

3Gesamthöhe Sektor 1 max. 30.0 m, für ein Hochhaus im Sektor 2 max. 55.0 m

Gemäss Art. 14 BMBV

3Geschossfläche (GF) in den Sektoren 1 und 2 zusammengerechnet min. 278500 m2 sowie max. 408500 m2

Gemäss Art. 28 BMBV sammengerechnet min. 278500 m2 sowie max. 40850 m2

3Es müssen keine Grenz-, Strassen-, Zonen- und Gebäudeabstände eingehalten werden; der Zusammenbau mit Gebäuden an der Grenze des ZPP-

3Festlegung von Baulinien mit Anbaupflicht, wo Ge-

an Parzellengrenzen zusammengebaut oder auf diese gebaut werden müssen; Der Zusammenbau mit der Einstellhalle auf Ittigen-Gbbl. Nr. 7067 ist dabe zwingend umzusetzen

3Gebäudelänge frei

Es darf auf die Grenze des ZPP-Perimeters und direkt an angrenzende Gebäude angebaut werden.

In der Überbauungsordnung sind im Übergangsbereich zum Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften «Kernzone Ittigen; Teilgebiet I: Talgut» Baulinien mit Anbaupflicht gestützt auf den Studienauftrag «Talgut-Zentrum, Ittigen» von 2019 auszuscheiden. In der Überbauungsordnung sind im Übergangsbereich zum Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften «Kernzone Ittigen; Teilgebiet I: Talgut» Baulinien mit Anbaupflicht gestützt auf den Studienauftrag «Talgut-Zentrum, Ittigen» von 2019 auszuscheiden. «Talgut-Zentrum, Ittigen» von 2019 auszuscheiden.

Gemeinde Ittigen 3 ZPP R «Talgut-Zentrum Ost» 3 Änderungen Baureglement in Art. 329 4

GENEHMIGUNGSVERMERKE (Änderung Baureglement in Art. 329)

Mitwirkung

Vorprüfung

Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern Publikation im Anzeiger Region Bern

Öffentliche Auflage

Einspracheverhandlungen Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen

Beschlossen durch den Gemeinderat

Beschlossen durch die Gemeindeversammlung

vom 28.08.2020 bis 29.09.2020

vom 4

3Aufstockung und Erweiterung Metrohochhaus (Baubereiche M1): Aufstockung um 4 Vollgeschosse, 3000 m2 BGF insgesamt 11'000 m2 GFo

GFo = Geschossfläche oberirdisch

Gemeinde Ittigen 3 ZPP B «ESP Worblaufen Baubereiche M1/O1/O2/O4/W4» | Areal «Metropark» 3 Änderungen Baureglement in Art. 313 4

GENEHMIGUNGSVERMERKE (Änderung Baureglement in Art. 314) Mitwirkung vom 23. April bis 23. Mai 2018 vom 4. September 2019 vom 11. September 2019 vom 4. September 2019 und 6. September 2019 vom 6. September 2019 bis 11. Oktober 2019 am 23./29./31. Oktober 2019 4

3Gesamthöhe in den Sektoren 1 und 2 max. 21.0 m, im Sektor 3 max. 27 m

3Gesamthöhe in den Sektoren 1 und 2 max. 21.0 m im Sektor 3 max. 27 m

3Geschossfläche oberirdisch (GFo) in den Sektoren 1, 2 und 3 zusammengerechnet min. 408000 m2 sowi max. 508000 m2

3Bauabstand gegenüber öffentlichen Strassen min. 3.60 m

3Grenzabstand (A) gegenüber Zonengrenze min. 4.0 m; innerhalb des Wirkungsbereichs der ZPP S müssen keine Grenzabstände eingehalten werden

3Gebäudelänge frei

Gemäss Art. 14 BMBV

Gemäss Art. 28 BMBV

3Bauabstand gegenüber öffentlichen Strassen min. 3.60 m

3Grenzabstand (A) gegenüber Zonengrenze min. 4.0 m; innerhalb des Wirkungsbereichs der ZPP S müssen keine Grenzabstände eingehalten werden

3Gebäudelänge frei

3Sektor 4: Bauten und Anlagen sind nicht gestattet (ausgenommen öffentlicher Fuss- und Veloweg)

Bauabstand (Strassenabstand) gegenüber der Jurastrasse und des Fischrains (ausgenommen öffentlicher Fuss- und Veloweg)

Gemeinde Ittigen 3 ZPP S «Wohnen im Park» 3 Änderungen Baureglement in Art. 330 4 GENEHMIGUNGSVERMERKE (Änderung Baureglement in Art. 330) Mitwirkung vom 20.05.2022 bis 20.06.2022 Vorprüfung vom 05.04.2023 und 18.04.2023 Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern vom 4 ZPP K «Kirschenacker»

322 1 Für die Zone mit Planungspflicht ZPP K gelten die folgenden Bestimmungen:

Planungszweck 4

3Grenzabstände (A) gegenüber angrenzenden Wohnzonen W: min. 6.5m

Gegenüber dem Obereyfeldweg gilt ein Strassenabstand von 5.0 m; die zoneninternen Grenz- und Gebäudeabstände sind frei.

3Fassadenhöhe traufseitig (Fh tr) gegenüber der Zonengrenze: " für Bauten am Obereyfeldweg: max. 11.5 m " für übrige Bauten: max. 13.5 m

S. Anhang A132 BR.

3Vollgeschosse VG: " für Bauten am Obereyfeldweg: max. 3 + Attika " für übrige Bauten: max. 4 + Attika

Gemeinde Ittigen 3 Änderung Art. 221 und 322 Baureglement

Bruttogeschossfläche BGF Geschossfläche ober-
irdisch (GFZo) max. 26'200 28'800
Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig
(Fh tr)max.16.0 16.5

Tabelle von S. 37 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Gebäudefläche GBF anrechenbare Gebäude-
fläche (aGbF)
Gebäudehöhe GH Fassadenhöhe traufseitig
(Fh tr)max.7.5 8.0

Tabelle von S. 54 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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