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Art. 35 · Gewerbezone Grüneck West

BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 26

1 Die Gewerbezone Grüneck West ist für Produktionsbetriebe mit Publikumsverkehr und Dienstleistungsbetriebe mit hohem Flächenbedarf, wie Möbelhäuser, Autohändler und Baumärkte bestimmt, deren Erstellung und Betrieb im Stadtzentrum schwierig ist oder welche sich aufgrund der Grösse störend auf das Ortsbild auswirken. 2 Einkaufszentren mit Einzelhändlern, Händlern von Gütern des täglichen Bedarfs sowie generell Betriebe, welche für die Stärkung des Stadtzentrums von Bedeutung sind, sind in der Gewerbezone Grüneck West nicht gestattet. 3 Wohnnutzungen sind in der Gewerbezone Grüneck West nicht gestattet. 4 Bei Betrieben mit hohem Parkplatzbedarf wie Fachmärkten sind die Parkplätze konzentriert auf mehreren Geschossen oder unterirdisch zu erstellen. 5 Bei Bauten und Anlagen ist die Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild zu beachten. Art. 35 Dorfzone 1 Die Dorfzone ist für Wohnbauten, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie Landwirtschaftsbetriebe bestimmt. Für neue Landwirtschaftsbetriebe gilt Art. 41 Abs. 3 sinngemäss. 2 Neubauten, Umbauten und Erweiterungen bestehender Bauten haben sich bezüglich Stellung, Proportionen, Dachform und Gestaltung in die bestehende Siedlung einzufügen. 3 Bestehende Bauten dürfen ohne Rücksicht auf die bisherige Nutzung und auf die Vor- 73 Baugesetz 72.1 schriften über Gebäudehöhe, Gebäudegrundfläche sowie Grenz- und Gebäudeabstände umgebaut werden, sofern das Gebäudevolumen nicht verändert wird. Geringfügige Abweichungen sind zulässig, wenn dadurch eine erhebliche Verbesserung des Ortsbildes oder der wohnhygienischen Verhältnisse erreicht werden kann und keine privatrechtlichen Interessen verletzt werden. Vorbehalten sind jedoch die Bestimmungen des Generellen Gestaltungsplanes oder wenn öffentliche Interessen der Gemeinde entgegenstehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.