Art. 34 · Gewerbezone
BZO Baugesetz der Gemeinde Ilanz/Glion · S. 25
1 Die Gewerbezone ist für Produktions- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Abfallanlagen bestimmt. 2 Es ist nur Wohnraum für Betriebsinhaber oder Personal gestattet, deren ständige Anwesenheit im Betrieb unerlässlich ist.
1Vergleiche hierzu u.a. die entsprechenden Siedlungsanalysen. 25 Baugesetz 72.1 3 Bei speziellen produktionstechnisch bedingten Anforderungen entscheidet die Baubehörde über die zulässigen Abweichungen von baugesetzlichen Vorschriften. 4 Beherbergungsbetriebe (Hotels, Motels, Pensionen etc.) sind in der Gewerbezone nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.