Art. 4.4 · Gebäudeabstand
BZO Baureglement der Gemeinde Koeniz · S. 77 · Original-PDF
4.4 Als durchgehende Verbindung der verschiedenen Bautypologien ist zwischen dem Bächtelenweg und der Strasse Chly Wabern innerhalb der Bebauung ein attraktiver Quartierweg zu schaffen. 4.4 Die gesamte Wärmeversorgung ist über den bestehenden Nahwärmeverbund zu gewährleisten. 2/1 Siedlungsschutzgebiet Eichholzstrasse/ Eigenheimstrasse 4.4 Jeweils 10 % der zulässigen Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind als Besucherresp. Kundenabstellplätze zu erstellen. 4.4 Als durchgehende Verbindung ist zwischen dem Thomasweg und der Stationsstrasse innerhalb der Bebauung ein attraktiver Quartierweg für den Langsamverkehr zu schaffen. 4.4 Die maximale tägliche Anzahl Fahrten im Jahresdurchschnitt (DTV) beträgt 1’150 Fahrten. In der Überbauungsordnung sind Massnahmen und eine Abgabe für den Fall der wiederholten Überschreitung festzulegen. 4.4 Die Erschliessung für den motorisierten Individualverkehr erfolgt für den Sektor A ausschliesslich über den Sonnenweg. Für Anlieferung, Güterumschlag und Kurzzeitparkierung ist die Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr ab der Schwarzenburg- / Könizstrasse möglich. Die Haupterschliessung des Sektor B erfolgt über maximal drei Zufahrten ab der Schwarzenburgstrasse. Wohngebäude können rückwärtig über die Wiesenstrasse erschlossen werden. 4.4 Beim Bau ist darauf zu achten, dass die Versiegelung auf ein funktionales Minimum beschränkt wird. 7/3 Unteres Juch / Hallmatt 4.4 Es ist eine gute Anbindung an das umliegende Fuss- und Radwegnetz zu gewährleisten. Arealintern sind attraktive Durchwegungen sicherzustellen, wobei den Verbindungen zwischen dem Bahnhofplatz und der Mühlestrasse resp. der Herzwilstrasse eine besonders grosse Bedeutung zukommt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.