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Art. 6 · In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) gelten die …

BZO Baureglement Bolligen · S. 14 · Original-PDF

folgenden Bestimmungen: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) ZSF sind Zonen gemäss Art. 78 BauG. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Bau- und Aussenraumgestaltung gemäss 4.2 Bezeichnung; Abk. Zweckbestimmung Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES Familiengärten mit Kleinbauten Für Kleinbauten gelten folgende maximale Masse: Familiengärten; ZSF 1 III " anrechenbare Gebäudefläche: 10,0 m2 " traufseitige Fassadenhöhe: 2,5 m " Gebäudeabstand: 3,0 m 2.3 Weitere Nutzungszonen im Baugebiet Art. 6 BauG definiert die Gefahrengebiete mit erheblicher («rote Gefahrengebiete»), mittlerer («blaue Gefahrengebiete», geringer («gelbe Gefahrengebiete») und nicht bestimmter Gefahrenstufe und deren Überbaubarkeit. Die bekannten Gefahrengebiete sind im Zonenplan Naturgefahren verbindlich eingetragen.

2Es wird empfohlen, frühzeitig eine Voranfrage einzureichen. Die Voranfrage ist bei der Baubewilligungsbehörde einzureichen.

3Bei Baugesuchen in Gebieten mit erheblicher oder mittlerer Gefährdung oder mit nicht bestimmter Gefahrenstufe zieht die Baubewilligungsbehörde die kantonale Fachstelle bei. Zu beachten ist, dass für sensible Bauten Art. 6 Abs. 3 BauG gilt. Sensible Bauten sind: " Gebäude und Anlagen, in denen sich besonders viele Personen aufhalten, die schwer zu evakuieren sind (wie Spitäler, Heime, Schulen) oder die besonderen Risiken ausgesetzt sind (z.B. Campingplätze) " Gebäude und Anlagen, an denen bereits geringe Einwirkungen grosse Schäden zur Folge haben (wie Schaltund Telefonzentralen, Steuerungs- und Computeranlagen, Trinkwasserversorgungen, Kläranlagen) " Gebäude und Anlagen, an denen grosse Folgeschäden auftreten können (wie Deponien, Lagereinrichtungen oder Produktionsstätten mit Beständen an gefährlichen Stoffen).

4Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung («gelbes Gefahrengebiet») wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Einwohnergemeinde Bolligen " Baureglement (BR) " GENEHMIGUNG 34 Normativer Inhalt Hinweis 6 Kompetenzen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.