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Art. 77 · Zone mit Planungspflicht Obere Altstadt, Planungszweck
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 25 · Original-PDF
1Die Obere Altstadt inklusive das Gewerbegebiet Matte ist eine Zone mit Planungspflicht nach Artikel 73 Absatz 2 Baugesetz118.
2Planungszweck ist a. der Schutz der Oberen Altstadt und des Gewerbegebiets Matte in ihrer historischen Bebauungsstruktur, insbesondere aber der altstadtprägenden Gebäudevolumen, Geschosszahlen- und -höhen, Gebäudefluchten, Dachformenund -gestaltungen, Fassaden,Lauben und Brandmauern sowie die Aussenräume; b. die Förderung der städtebaulichen Qualitäten als Citygebiet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.