Art. 76 · Schutz der Altstadt
BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 25 · Original-PDF
1Die Berner Altstadt ist Bestandteil des UNESCO-Weltkulturguts. Sie ist mit all ihren historisch und gestalterisch bedeutenden Merkmalen zu erhalten.
2Sie besteht aus a. der Oberen Altstadt inklusive dem Gewerbegebiet Matte, und b. der Unteren Altstadt inklusive dem Wohngebiet Matte gemäss den Abgrenzungen des Nutzungszonenplans117.
3In der Oberen Altstadt inklusive dem Gewerbegebiet Matte sind die Brandmauern sowie die im Inventar der schützenswerten Gebäude verzeichneten Gebäude und Gebäudeteile als Baudenkmäler geschützt. Die übrigen Gebäude sind erhaltenswert.
4Die Untere Altstadt inklusive Wohngebiet Matte ist als Baudenkmal integral geschützt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.