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Art. 78 · Zone mit Planungspflicht Obere Altstadt, Nutzungsart

BZO Bauordnung der Stadt Bern · S. 25 · Original-PDF

1Die Obere Altstadt inklusive das Gewerbegebiet Matte ist Geschäfts- und Dienstleistungszentrum mit Wohnnutzung.

2Gebäudevolumen über dem obersten Vollgeschoss sind dem Wohnen vorbehalten. Zulässig sind Büros zu Ladengeschäften im gleichen Gebäude.

3Wird ein Gebäude einheitlich durch den gleichen Betrieb oder als Einkaufs- und Freizeitzentrum genutzt, kann für deren Bedürfnisse auf die Einhaltung der Wohnanteilsvorschriften gemäss Absatz 2 verzichtet werden. 117 NZP; SSSB

721.41

118 BauG; BSG 721.0 25 721.1

4Bei grösseren in die Gebäudestruktur eingreifenden Umbauten ist im umgebauten Gebäudeteil die Wohnnutzung gemäss Absatz 2 herzustellen.

5Einstellgaragen sind unzulässig.

6In der Spitalgasse, Marktgasse und Neuengasse dürfen im Erdgeschoss an den Lauben nur Räume eingerichtet werden, die dem Warenverkauf oder dem Gastgewerbe dienen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.