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Art. 33 · Besonnung, Belüftung und Belichtung

BZO Baureglement 2007 · S. 13 · Original-PDF

Wohn- und Schlafräume müssen einwandfreie Besonnungsverhältnisse aufweisen. Ausschliesslich nord- oder nordostorientierte Wohnungen sind nicht gestattet. Alle Aufenthaltsräume müssen unmittelbar von aussen genügend Luft und Licht erhalten. Badezimmer, WC und Küchen dürfen innenliegend, Läden und Werkstätten auch unterirdisch angeordnet werden, wenn sie einwandfreie künstliche Beleuchtungs- und Belüftungseinrichtungen aufweisen. Wohn- und Schlafräume dürfen nicht über Lichtschächte belichtet werden. VI. GESTALTUNGS UND SCHUTZVORSCHRIFTEN

Allgemeines

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.