Art. 46 · Für das Baugesuch ist ein bei der Gemeinde erhältliches Formular zu verwenden
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 27 · Original-PDF
. Das Baugesuch hat zu enthalten:
a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den
Plänen nicht ersichtlich ist:
b)nachgeführte Grundbuchplankopie mit Unterschriftdes Nachführungs-
geometers, mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-,
Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und zukünftigen Werk-
leitungen, der beabsichtigten Anlage der Motorfahrzeugabstellflächen
sowie der Zufahrtsstrassen oder Wege:
c)Grundrisse aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der
Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der
Aussenmasse und Höhenkoten, der Mauerstärken und der Fenster- und
Bodenflächen:
d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angaben des
Kniestocks, der Höhen des gewachsenen Bodens und des fertigen Terrains
sowie des Niveaupunktes;
e)Nachweis der detaillierten Berechnung der Ausnützung; f) Schriftliche Bestätigung, Nachweis oder Eingabe gemäss den geltenden
Vorschriften der übergeordneten Verordnungen (wie LRV, LSV, EnV);
g)besondere Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmes-
sern, -material und -gefälle usw. (Grundriss und Längenprofil nach VSA, Verband
schweiz. Abwasserfachleute);
h)Eingabe für den baulichen Zivilschutz; i) besondere Eingabe für Feuerungs- und Tankanlagen;
k)Plan der Umgebungsgestaltung mit Kinderspielplätzen, Autoabstellplätzen und
Zufahrten, Stützmauern, Einfriedungen usw. unter Angabe der Höhenkoten
bestehend und neu, sowie der Übergänge zu den Nachbargrundstücken; l) Baukostenangabe. Bei allen Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen usw.) ist ein Plan einzureichen, aus dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist. Bei geschlossener Bauweise sind die benachbarten Bauten in den Plan einzubeziehen. Auf Verlangen des Gemeinderates sind Detailpläne, ergänzende Baubeschriebe, statische Berechnungen, bei grösseren oder komplizierten Bauvorhaben Modelle usw. einzureichen. Der Gemeinderat ist auch befugt, für schwierig zu beurteilende und aussergewöhnliche Bauvorhaben Gutachten einzuholen. Bauliche Veränderungen sind durch Farben zu kennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze, für abzubrechende die gelbe und für neue die rote Farbe. Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 28 -
Die Unterlagen des Baugesuches sind in dreifacher Ausfertigung, auf dauerhaftem Papier, gefalzt auf das Normalformat A4 (210/297 mm) einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn und, sofern mit diesem nicht identisch, vom Grundeigentümer sowie vom Projektverfasser unterzeichnet sein. Die Pläne müssen mit Datum, Massstab, Nordrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein. Für unbedeutende Bauvorhaben kann der Gemeinderat die einzureichenden Unterlagen beschränken. Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 29 -
7. Schlussbestimmungen Gebühren und Auslagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.