Art. 44 · Den vom Gemeinderat beauftragten Kontrollorganen ist unaufgefordert schriftlich
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 26 · Original-PDF
Anzeige zu machen:
–nach Erstellung des Schnurgerüstes,
–nach Erstellung der Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen (vor dem Eindecken),
–nach Verlegung der Armierung der Schutzräume,
–nach Versetzen der Oeltanks,
–beim Ansetzen der Kamine und Feuerstätten,
–nach vollendetem Rohbau, aber vor Inangriffnahme von Verputzarbeiten,
–nach Fertigstellung des Baues, jedoch spätestens 8 Tage vor dem Bezug Die Baukontrolle durch den Gemeinderat oder duch die von ihm beauftragten Organe hat in der Regel innert 3 Arbeitstagen nach eingegangener Anzeige zu erfolgen. Beanstandungen sind dem Bauherrn bzw. der verantwortlichen Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Nach Behebung der gerügten Mängel ist zum Zwecke der Nachkontrolle erneut Anzeige zu machen. Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 27 -
6. Verfahrensvorschriften Bewilligungspflicht
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.