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Art. 30 · Bauten und Bauteile gelten als unterirdisch und sind im Sinne von Art. 56 Abs. …

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 21 · Original-PDF

4 des Baugesetzes von den Grenzabstandsvorschriften befreit, wenn sie innerhalb des Grenzabstandsbereichs (ordentlicher kleiner Grenzabstand) das gewachsene Terrain an keiner Stelle um mehr als 50 cm (inkl. Ueberdeckung um weniger als 80 cm) überragen und unter dem fertigen Terrain liegen.

Abgrabungen, Auffüllungen Art. 30 An die Kosten der Erhaltung von Bauten, die unter Denkmalschutz stehen oder für die Unterstellung vorgesehen sind, kann die Gemeinde Beiträge ausrichten. Ausserdem kann die Gemeinde an behördlich empfohlene Aufwendungen im Dienste der Verschönerung der Altstadt an die dadurch verursachten Mehrkosten angemessene Beiträge ausrichten.

Altstadtkommission Art. 31 Zur Förderung und Überwachung des baulichen Schutzes der Altstadt bestellt der Gemeinderat eine Altstadtkommission, die beratende Funktion hat.

Inventarisation

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.