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Art. 2.8 · Weitergehende Einschränkungen
BZO Bonstetten · S. 9 · Original-PDF
2.8 Weitergehende Einschränkungen Über die Kernzonenvorschriften hinausgehende Einschränkungen der Baufreiheit auf Grund von Schutzmassnahmen gemäss §§ 207 ff PBG bleiben vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.