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Art. 3 · Gemeinde Bonstetten
BZO Bonstetten · S. 3 · Original-PDF
3 Gemeinde Bonstetten Bau- und Zonenordnung Die Gemeinde Bonstetten erlässt gestützt auf § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG) und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechtes nachstehende Bau- und Zonenordnung. 1. Zonenordnung 3 Die Mehrwertabgabe beträgt 30% des um CHF 100'000 gekürzten Mehrwerts. 1.4.2 Erträge Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds und werden nach Massgabe des Fondsreglementes verwendet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.