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Art. 9.2 · FASSADENHÖHE
BZO Illnau-Effretikon · S. 3 · Original-PDF
9.2 FASSADENHÖHE 9.2 FASSADENHÖHE Die Verkehrsbaulinien sind für das Mass der Fassadenhöhe nicht zu beachten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.