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Art. 9.1.2 · In allen Bauzonen gilt für Kleinbauten und Anbauten entweder ein allseitiger …

BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF

9.1.2 In allen Bauzonen gilt für Kleinbauten und Anbauten entweder ein allseitiger Grenzabstand von 3.5 m oder der Grenzbau. Für eine Unterschreitung unter 3.5 m oder für den Grenzbau ist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.