← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis

Art. 8.4 · Grenzabstand

BZO Horgen · S. 19 · Original-PDF

8.4 Grenzabstand Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.