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Art. 5.5.3 · In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG 1.6 und WG 2.5 gelten für dauernd

BZO Horgen · S. 14 · Original-PDF

5.5.3 In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG 1.6 und WG 2.5 gelten für dauernd gewerblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile folgende Erleichterungen: Baumassenzifferzuschlag für Hauptgebäude 1/4 der Grundausnützung Grenzabstand für Gebäudeteile, deren grösste Höhe 4,0 m nicht übersteigt, mindestens 4,0 m

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.