← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis
Art. 5.5.1 · In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig
BZO Horgen · S. 14 · Original-PDF
5.5.1 In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.