Art. 3.6 · Quartierspezifische Merkmale
BZO Horgen · S. 11 · Original-PDF
3.6 Quartierspezifische Merkmale Zu beachten sind zusätzlich nachfolgende quartierspezifischen Merkmale:
Cholenrain Die Gebäude dürfen berg- und talseitig mit maximal zwei Wohngeschossen in Erscheinung treten. Es dürfen nur Bauten mit Satteldach erstellt werden. Die bisherige Firstrichtung ist zu übernehmen. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nicht zulässig. Der quartierprägende Freiraum im Zentrum der Überbauung ist zu erhalten. Anbauten an bestehende Gebäude sind am Rande des Freiraums zulässig.
Allmendgütlistrasse Die orthogonale Struktur der Reihenhauszeilen ist beizubehalten. Die Dachform, die Dachneigung und Dachaufbauten haben dem Quartiercharakter zu entsprechen. Der hohe Grünraumanteil mit den grosszügigen Privatgärten und den Grünflächen längs den Erschliessungsstrassen ist zu erhalten. Einheitlich gestaltete Anbauten sind zulässig.
Drusbergstrasse Die orthogonale Struktur der Gesamtüberbauung aus den 60er-Jahren ist beizubehalten. Es sind nur Flachdächer zulässig. Aufstockungen um zusätzliche Vollgeschosse sowie Anbauten sind zulässig. Die parkähnlichen frei zugänglichen Wiesenflächen sind zu erhalten. Die Parkplätze sind mehrheitlich unterirdisch anzuordnen.
Ennetbühlstrasse Die orthogonale Struktur der sechs Reihenhäuser der Arbeitersiedlung aus dem Jahre 1890 ist beizubehalten. Es sind nur Satteldächer zulässig. Die Gesamtlänge von Dachaufbauten und Dacheinschnitten darf höchstens einen Drittel der betreffenden Fassadenlänge betragen. Es ist kein Strassenabstand zu beachten. Einheitlich gestaltete Anbauten sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.