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Art. 30 · Freizeitflächen in W- und WG-Zonen

BZO Gemeinde Gelterkinden - Zonenreglement Siedlung · S. 20 · Original-PDF

1Bei Bauvorhaben mit mehr als sechs Wohneinheiten sind zweckmässige Freizeitflächen wie z.B. Kinderspielplätze und für alle Bewohner zugängliche Rasen- oder andere begrünte Freiflächen zu schaffen.

2Bei Familienwohnungen kann der Gemeinderat der Baubewilligungsbehörde die Verpflichtung zur Realisierung von Kinderspielplätzen beantragen.

3Als zweckmässig gelten Freizeitflächen und Kinderspielplätze, wenn sie anerkannte Richtlinien erfüllen.

4Freizeitflächen können für mehrere Liegenschaften gemeinsam geplant und ausgebaut werden. Die Benützungsmöglichkeit ist durch Dienstbarkeiten sicherzustellen.

5Die gemäss Abs. 1 bis 4 geschaffenen Flächen müssen den Bewohnern, insbesondere den Kindern, als Freizeit- und Erholungsfläche zur Verfügung stehen. Auf die Erdgeschosswohnungen ist angemessen Rücksicht zu nehmen. Zonenreglement Siedlung Gelterkinden

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.