Art. 11.3 · 11.3. Bepflanzung und Gestaltung
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 21 · Original-PDF
Für die Bepflanzung sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Arten zu wählen.
Zur Aufwertung des Ortsbildes und zur Förderung des ökologischen Ausgleichs ist pro 300 m2 Parzellenfläche mindestens ein kronenbildender Baum zu pflanzen und zu unterhalten. Bestehende Bäume werden angerechnet.
Die Gestaltung der Umgebung ist in einem Umgebungsplan darzustellen.
Die Grünflächen sind vor Überbauung sowie Versiegelung zu bewahren und fachgerecht zu unterhalten. Veränderungen, welche im Widerspruch zu den voranstehenden Bestimmungen stehen, sind nicht zulässig.
1 geändert und ergänzt durch Beschluss der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2016. Entspricht Ziffer 10 des bisherigen Reglements. 21
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.