Art. 11.2 · 11.2. Berechnung der Grünflächenziffer
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 21 · Original-PDF
Die Grünflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Zur anrechenbaren Grundstücksfläche gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Parzellenflächen bzw. Parzellenteile im Zeitpunkt der Erteilung der Baubewilligung. Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind, natürliche Versickerungseigenschaften aufweisen und nicht als Abstellfläche dienen.
Zur anrechenbaren Grünfläche können folgende Flächen einbezogen werden: Flächen auf unterirdischen Bauten, die mit einer Bodenschicht von mindestens 25 Zentimetern überdeckt und bepflanzt sind; naturnah gestaltete Wasserflächen; Parzellenteile, die mit naturnah gestalteten Uferschutzzonen überlagert sind; die Hälfte von begrünten Dachflächen; 20 m2 für jeden kronenbildenden Baum.
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