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Art. 11.4 · 11.4. Umsetzung

BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 22 · Original-PDF

Bei unwesentlichen Änderungen von Bauten, Anlagen oder der Umgebung kann von der Umsetzung der Grünflächenziffer sowie der Baumpflanzungen abgesehen werden. 12. QUARTIERPLANUNGEN FÜR VERKAUFSEINHEITEN1 Quartierplanungen für Verkaufseinheiten mit einer Nettoladenfläche von mehr als 500 m2 werden nicht unterstützt. Davon ausgenommen sind bestehende Ladenflächen, sofern sie insgesamt nicht vergrössert werden. 13. GEFAHRENZONEN1 Kommentar: Die Bestimmungen zu den Gefahrenzonen gelten nur für die Gewerbezonen. Für die übrigen Gebiete müssen die Gefahrenzonen noch festgelegt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.