Art. 45 · Allee / Baumreihen
BZO Zonenreglement Siedlung Allschwil · S. 41 · Original-PDF
1 Die im Zonenplan festgelegten Alleen / Baumreihen sind in Verbindung mit Neubauten auf den betroffenen Baugrundstücken bzw. im Zuge von Strassenbauten zu realisieren. 2 In der Regel sind standortgerechte hochstämmige Bäume in einem Abstand von ca. 12 – 15 Metern zu pflanzen und dauernd zu unterhalten. 3 Die im Zonenplan bezeichneten Alleen sind sachgemäss zu pflegen und dürfen ohne zwingenden Grund nicht entfernt werden. Sollte ein Baum krankheitshalber gefällt werden müssen, so ist ein gleichwertiger Ersatzbaum zu pflanzen. Vor dem Fällen besteht eine Meldepflicht beim Gemeinderat.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.