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Art. 34 · Spezialzone „Werftanlage“

BZO Zonenreglement Bellach · S. 18 · Original-PDF

SWe

1Zweck Die Spezialzone „Werftanlage“ dient der Sicherstellung der für den Betrieb der Aarewerft Lehmann nötigen Infrastruktur. Bauten und Anlagen haben sich bestmöglich in den Aareraum und die umgebende Witischutzzone einzupassen.

2Nutzung Das vom Plan erfasste Gebiet ist eine Spezialzone im Sinne einer Gewerbezone. Zugelassen sind nur Bauten und Anlagen, die dem Betrieb der Bootswerft dienen. Für betriebsnotwendige Wohnungen ist eine maximale Bruttogeschossfläche (BGF) von 275 m2 gestattet. Nicht zugelassen sind neue Nutzungen, die zwar mit der Bootswerft in sachlichem Zusammenhang stehen, nicht aber an den Standort an der Aare gebunden sind. So sind ausdrücklich Ausstellungsräume nicht zugelassen. Sofern die Nutzung als Bootswerft dahinfällt, besteht kein Anspruch auf eine Umnutzung oder Zweckänderung der Anlage. Das Areal fällt wieder dem Landwirtschaftsgebiet bzw. der Uferschutzzone zu.

3Gestaltungsplanpflicht Für die Spezialzone „Werftanlage“ besteht eine Gestaltungsplanpflicht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.