Art. 33 · Kantonale Spezialzone „Parkplatz“
BZO Zonenreglement Bellach · S. 17 · Original-PDF
SP
1Zweck Die kantonale Spezialzone «Parkplatz» mit rechtkräftigem Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften bezweckt die geordnete Regelung der Parkierung im Bereich westlich der Kläranlage für die Benützer der Bootsanbindestellen sowie die Besucher des Aareraums. RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019
17/33 Einwohnergemeinde Bellach
Zonenreglement
2Nutzung Auf dem Parkplatz ist Campieren verboten. Es dürfen keine Fahrzeuge, Wohnwagen, Boote usw. gelagert werden. Zu diesem Zweck werden bauliche Massnahmen ergriffen (Schranken u.ä.). Ausserhalb des neuen Parkplatzes ist das Parkieren verboten. Es gelten weiter die Bestimmungen des kantonalen Zonen-und Gestaltungsplan „Parkplatz Aareweg – Bülletsbach“ mit Sonderbauvorschriften (RRB Nr. 2599 vom 12. Dezember 2005).
3Besondere Bestimmungen Die Spezialzone „Parkplatz“ ist eine kantonale Zone im Sinne von § 68 des PBG. In Verbindung mit § 34 und § 42 PBG wird diese der Abtretungspflicht unterstellt. Baubehörde ist gemäss § 135 PBG das Bau- und Justizdepartement.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.