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Art. 35 · Grünzone
BZO Zonenreglement Bellach · S. 18 · Original-PDF
G
1Zweck Sicherung von Frei- und Naturräumen im Siedlungsgebiet sowie Trennung und Gliederung der Bauzone.
2Nutzung Grünflächen sowie Anlagen, welche dem Zweck der Zone dienen. Bauten sowie Parkplätze sind nicht zulässig. Die Grünzonen sind naturnah und mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu gestalten. Im Interesse des Ortsbildes ist ein angemessener Bestand an Hochstammbäumen zu erhalten. Massnahmen betr. Hochwasserschutz und Renaturierung sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.