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Art. 23 · Spezialzone „Bellach Ost“

BZO Zonenreglement Bellach · S. 14 · Original-PDF

SBO

1Zweck Etappierte Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur im Gebiet Grederhöfe / Bellach Ost mit einer hohen städtebaulichen Qualität als Entwicklungsschwerpunkt Wohnen von kantonaler Bedeutung.

2Nutzung Zulässig sind Wohnnutzungen sowie untergeordnete Anteile an mässig störenden Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Es ist eine möglichst hohe Nutzungsdichte anzustreben (> 180 Einwohner/Einwohnerinnen pro ha). Freistehende Einfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser sind nicht zulässig.

3Baumasse Vgl. § 56 Bauvorschriften und Nutzungsziffern dieses Reglements.

4Konkurrenzverfahren Als Grundlage für das Gestaltungsplanverfahren ist ein Konkurrenzverfahren nach dem Gesetz (721.54) und der Verordnung (721.55) über öffentliche Beschaffungen des Kantons Solothurn, insbesondere §30 ff. der Verordnung, sowie subsidiär die sia Ordnungen 142/143 (2009) durchzuführen. Der Gemeinderat setzt eine Kommission ein, welche das Konkurrenzverfahren begleitet. Das Amt für Raumplanung ist beizuziehen. Ein Konkurrenzverfahren liegt vor, wenn - mindestens drei beurteilbare Projektentwürfe von voneinander unabhängigen und qualifizierten teilnehmenden Verfassern vorliegen, - der Gemeinderat, die Grundeigentümerschaft und das Preisgericht (Beurteilungsgremium) an der Vorbereitung des Konkurrenzverfahrens und an der Beurteilung der Projektentwürfe beteiligt sind. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Konkurrenzverfahrens - einen der teilnehmenden Projektverfasser bestimmen, - ein neues Konkurrenzverfahren verlangen, wenn zwischen dem Abschluss des Konkurrenzverfahrens und Erteilung der Baubewilligung des Vorhabens mehr als

5Jahre vergangen sind, - diese Frist von 5 Jahren in begründeten Fällen um 1 Jahr verlängern, - weitere Bedingungen zu Nutzungsdichte, Nutzungsmix, Wohnungsschlüssel, Wohnformen, maximaler Geschosszahl, Erschliessung, Mobilitäts- und Parkierungsmanagement, Grünflächenziffer, Energie- und Baustandards sowie zur Etappierung festlegen.

5Besondere Bestimmungen Der Gemeinderat gibt die Bebauung der Spezialzone Bellach Ost in Etappen von jeweils ca. 100-200 neuen Einwohnern/Einwohnerinnen frei.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.