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Art. 22 · Spezialzone „Grederhöfe“

BZO Zonenreglement Bellach · S. 13 · Original-PDF

SGr

1Zweck Die Spezialzone «Grederhöfe» bezweckt den Erhalt bzw. die Erneuerung der bestehenden Bauten und Anlagen.

2Nutzung Zulässig sind Wohnnutzungen in Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie untergeordnete Anteile an nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe (z. B. Büro, Arztpraxen, Friseurbetriebe, Ateliers, etc.), deren Bauweise der bestehenden Überbauung angepasst ist.

3Baumasse, Dachgestaltung, Balkone Die zulässige Geschosszahl ergibt sich in der Regel aus der heutigen Situation. Für die abschliessende Beurteilung ist die kommunale Baubehörde zuständig. Es sind nur Flachdächer zulässig. Bei bestehenden 2-geschossigen Bauten sind Steildächer nur gebäudekomplexweise, nach einheitlichem, ästhetisch befriedigendem Konzept möglich. Balkonverglasungen sind gebäudekomplexweise und in einheitlicher Ausführung bis max. 1.5 m über die heutige Balkonbrüstung hinaus zugelassen. Die nachbarschaftlichen Interessen sind zu wahren.

4Gestaltungsplanpflicht Neu-/Ersatzneubauten bedingen einen Gestaltungsplan (gemäss § 4). Davon ausgenommen sind An- und Umbauten bestehender Bauten sowie Ergänzungsbauten (Klein- und Nebenbauten).

5Weitere Nutzungs-hinweise Die Errichtung und bestimmungsgemässe Benützung der internen Strassen, Wege, Kinderspielplätze, Abstellplätze für Container und Fahrzeuge ist durch die Grund-eigentümer unentgeltlich zu dulden. RRB Nr. 2019/303 vom 26. Februar 2019

13/33 Einwohnergemeinde Bellach

Zonenreglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.